Darlehen

Der Begriff „Darlehen“ bezeichnet eine Geldsumme, die sich der Darlehensnehmer von dem Darlehensgeber gegen Zinsen leiht. Hierbei spricht man von einem Gelddarlehen.
Außerdem können im Rahmen eines Darlehens anstelle von Geld auch vertretbare Sachen gegen Zinsen verliehen werden. Dies nennt man Sachdarlehen.
Beim Darlehen handelt es sich um eine Form von Krediten. In der Praxis werden unter anderem Darlehen für Immobilien oder Unternehmensgründungen aufgenommen.
Darlehensvertrag
Im Darlehensvertrag werden alle relevanten Rechte und Pflichten des Darlehensnehmers und -gebers geregelt. Der Darlehensgeber verpflichtet sich, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich im Gegenzug, den Geldbetrag am Ende der Laufzeit in voller Höhe zurückzuzahlen und zusätzlich Zinsen als Gegenleistung zu entrichten.
Im Darlehensvertrag werden die Höhe des Darlehensbetrages, die Laufzeit und die Zinsen festgelegt und von beiden Parteien unterzeichnet. Der Vertrag kann unter Einverständnis beider Vertragsparteien um weitere Regelungen ergänzt werden.
Zu entrichtende Zinsen
Die im Rahmen des Darlehens zu entrichtenden Zinsen werden im Darlehensvertrag geregelt. Für gewöhnlich einigen sich Darlehensnehmer und -geber auf einen Zinssatz. Es können jedoch auch Darlehen gewährt werden, ohne im Gegenzug Zinsen zu verlangen. Zinslose Darlehen werden in der Praxis beispielsweise dann gewährt, wenn ein Familienprojekt verwirklicht werden soll oder der Darlehensgeber das Vorhaben des Darlehensnehmers aus idealistischen oder selbstlosen Gründen unterstützen möchte.
Wird im Darlehensvertrag kein Zinssatz festgelegt, greift § 246 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach muss der Darlehensnehmer für das Darlehen vier Prozent Zinsen jährlich entrichten, wenn kein anderer Zinssatz festgelegt wurde. Außerdem muss im Darlehensvertrag der Effektivzins angegeben werden.
Partiarisches Darlehen
Das partiarische Darlehen ist eine Sonderform des Darlehens. Hierbei zahlt der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber keine Zinsen. Stattdessen wird der Darlehensgeber am Umsatz bzw. am Gewinn des darlehensnehmenden Unternehmens beteiligt. Der Umfang der Beteiligung an Umsatz oder Gewinn wird (ebenso wie andernfalls die Zinsen) im Darlehensvertrag festgehalten.
Partiarische Darlehen werden in der Regel über deutlich längere Zeiträume vergeben als klassische Darlehen. Die Gestaltung des Vertrags obliegt den beiden Vertragsparteien. Es kann beispielsweise auch ein Überwachungsrecht für den Gläubiger festgelegt werden. Daher ähnelt das Verhältnis im Rahmen eines partiarischen Darlehens in einigen Fällen einer stillen Gesellschaft.
Kündigung
Wurde im Darlehensvertrag eine Laufzeit festgelegt, ist nur in wenigen gesetzlich geregelten Fällen eine ordentliche Kündigung vonseiten des Darlehensnehmers möglich (§ 489 BGB). Wird ein Darlehen auf unbestimmte Dauer gewährt, besteht sowohl für den Darlehensnehmer als auch für den Darlehensgeber eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Beide Vertragsparteien haben ferner das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Zum Schutz der Verbraucher ist dieses außerordentliche Kündigungsrecht bei Verbraucherdarlehen eingeschränkt, wenn dieses in Teilzahlungen getilgt wird.
Nachrangdarlehen
Wer jemandem ein Nachrangdarlehen gewährt, sollte sich sorgfältig über die Charakteristika und Risiken dieser Darlehensform informieren. Denn Nachrangdarlehen bedeutet, dass der Darlehensgeber im Falle einer Insolvenz des Darlehensnehmers nachrangig behandelt wird und seine Forderungen somit erst nach denen anderer Gläubiger bedient werden. Die Wahrscheinlichkeit, das Darlehen im Falle der Insolvenz nur zum geringen Teil oder auch gar nicht mehr zurückbezahlt zu bekommen, ist bei einem Nachrangdarlehen vergleichsweise höher als bei anderen Darlehen.
Besteuerung
Die Einkünfte, die ein privater Darlehensgeber durch die Vergabe eines Darlehens erzielt, zählen zum Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungssteuer bzw. der Einkommenssteuer. Vergibt ein Unternehmen ein Darlehen, gehören die damit erzielten Einkünfte zu den Betriebseinnahmen und unterliegen der Körperschaftssteuer.
Kredit und Darlehen – Vergleich
Sowohl Kredite als auch Darlehen werden zur Beschaffung von Fremdkapital genutzt. Die Bezeichnung „Kredit“ gilt dabei als Oberbegriff für die Fremdkapitalbeschaffung und das Anleihen von Geld. Darlehen stellen eine Unterform von Krediten dar.
Während Kredite in der Regel eine Laufzeit von unter vier Jahren augweisen, liegt die Laufzeit von Darlehen üblicherweise bei über vier Jahren. Des Weiteren werden im Rahmen von Darlehen in der Regel höhere Geldsummen vergeben als bei Krediten. Zudem sind die Zinsen bei Darlehen vergleichsweise gering. Während Kredite verhältnismäßig unkompliziert bei einer Bank genommen werden können, sind für Darlehen häufig größere Sicherheiten erforderlich, wie z. B. die Aufnahme einer Hypothek.