Grundschuld

Mit der Grundschuld werden Immobilienkredite abgesichert. Die Grundschuld wird in das Grundbuch eingetragen und besitzt einen Rang. Wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht mehr bedienen kann und es zu einem Zahlungsausfall kommt, kann der Kreditgeber die Immobilie zum Beispiel durch Zwangsversteigerung verwerten. Es wird immer die Grundschuld ersten Rangs zuerst bedient. Somit steigt die Sicherheit, je höher der Rang ist.