Vermögensanlageinformationsblatt (VIB)

Das im Juli 2015 in Kraft getretene Kleinanlegerschutzgesetz sieht vor, dass Anbieter von Vermögensanlagen ihren Anlegern zu jedem Produkt das Vermögensanlageinformationsblatt zukommen lassen müssen. Dies gilt auch für Crowdfunding-Plattformen wie iFunded. Das VIB darf maximal drei Seiten umfassen und muss kurz und verständlich über das Anlageprodukt informieren. Von der BaFin wird lediglich geprüft, ob das VIB vorhanden ist. Inhaltlich findet keine Prüfung statt.