Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Altersvorsage, die mit staatlichen Zulagen durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert wird. Sie wurde 2002 eingeführt, um die durch die Reform der Rentenversicherung im Jahr 2000 entstehende Lücke bei der Nettorente zu schließen.
Generell sind alle rentenversicherungspflichtigen Personen berechtigt, staatliche Förderungen für ihre Riester-Rente zu erhalten. Dazu zählen auch Ehepartner der berechtigten Personen, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag haben und darin pro Kalenderjahr mindestens 60 Euro einzahlen.

Formen der Riester-Rente
Die gesetzlichen Vorgaben können durch eine Reihe von Sparplänen erfüllt werden:

  • Klassische private Rentenversicherungen
  • Betriebliche Altersvorsorge in Form der Direktversicherung, des Pensionsfonds oder der Pensionskasse
  • Fondssparpläne
  • Banksparpläne, die bei Renteneintritt zu einer Rentenversicherung werden
  • Bausparpläne
  • Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum, sogenannte Wohnriester-Darlehen

Kritik an der Riester-Rente
Das Format der Riester-Rente steht aus verschiedenen Gründen in der Kritik. Die wichtigsten davon sind:

  • Die Verträge sind teilweise sehr kompliziert und die Gebühren übersteigen bei manchen Anbietern die staatliche Förderung.
  • Personen mit niedrigem Einkommen nutzen diese deutlich weniger als solche mit durchschnittlichem Einkommen. Schließen sie dennoch eine solche private Renten-Versicherung ab, werden sie später höchst wahrscheinlich weniger davon profitieren als Durchschnittsverdiener.
  • Sie lohnt sich nicht für Personen, die längere Zeit arbeitslos waren oder aus anderen Gründen Grundsicherung in der Rente beziehen.
  • Einkünfte aus Riester-Rente werden komplett mit der Grundsicherung verrechnet.
  • Ist keine Vererbbarkeit der Riester-Rente vereinbart, ist es bei der aktuellen durchschnittlichen Lebenserwartung nicht möglich, alle gezahlten Beiträge während der Lebensdauer des Versicherten ausgezahlt zu bekommen. Laut einer Studie der Freien Universität Berlin müsste ein aktuell 30-Jähriger dafür 92 Jahre alt werden.
  • Bei vielen Riester-Verträgen ist absehbar, dass die Kaufkraft der garantierten Leistungen durch die Inflation unter dem Wert der entrichteten Beiträge liegen wird. Dabei werden allerdings nicht die Überschüsse der Verträge in die Berechnung mit einbezogen.
zurück zum Glossar

Ratgeber zur Vermögensanlage

  • Einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung
  • Eigene Anlagestrategie entwickeln
  • Portfolio richtig gewichten

Jetzt für Newsletter anmelden, um Link zum Ratgeber zu erhalten: