Abgeltungsteuer

Wer Geld angelegt hat und damit Erträge erwirtschaftet, muss auf die Erträge Abgeltungsteuer zahlen. Die Abgeltungsteuer muss für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne entrichtet werden und fällt für Aktien, Anleihen, Bankeinlagen, Zertifikate und manche Fonds an. Sie beträgt 25%. Darauf wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag erhoben. Angehörige einer Religionsgemeinschaft müssen auf ihre Kapitalerträge außerdem Kirchensteuer zahlen.
Wann die Abgeltungsteuer entrichtet werden muss
Die Abgeltungsteuer wird automatisch von der Bank abgezogen und ans Finanzamt übermittelt. Seit 2015 gilt das auch für die Kirchensteuer, die auf Kapitalerträge anfällt. Anleger können allerdings einen Freibetrag nutzen, den sogenannten Sparerpauschbetrag. Er liegt bei 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Ehepaare. Kapitalerträge bis zu dieser Grenze sind steuerfrei. Jeder Euro, den sie darüber hinaus mit Kapital verdienen, unterliegt der Abgeltungsteuer.
Um für den genannten Betrag von der Abgeltungsteuer befreit zu sein, müssen Anleger ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Haben sie in verschiedene Anlagen investiert, können sie den Freibetrag auf ihre Konten oder Depots aufteilen.
Abgeltungsteuer: So wird sie berechnet
Da private Investoren auf die Abgeltungsteuer den Solidaritätszuschlag von 5,5% entrichten müssen, beträgt der Steuerabzug insgesamt 26,375%.
Er wird wie folgt berechnet:
25% + (0,25 x 5,5)% = 26,375%.
Ein Beispiel: Ein privater Anleger hat über iFunded 17.000 Euro in das Nachrangdarlehen Schubartstraße Berlin investiert. Er erzielt damit 5% Zinsen, also 850 Euro pro Jahr. Schöpft er mit dieser Anlage seinen kompletten Freibetrag aus, muss er 49 Euro versteuern.
Ohne Kirchensteuer berechnet sich der Abgeltungsteuersatz für seinen Fall wie folgt:
49 Euro x 26,375% = 12,92 Euro
Netto bleibt ein Kapitalertrag von:
850 Euro – 12,92 Euro = 837,08 Euro
Gehört der Anleger einer Religionsgemeinschaft an, fällt auf die Abgeltungsteuer zusätzlich Kirchensteuer an. Die Abgeltungsteuer wird gleichzeitig um 25% der Kirchensteuer ermäßigt, die bei Kapitalerträgen zu entrichten ist. Die Höhe der Kirchensteuer hängt vom Bundesland ab. In Bayern und Baden Württemberg beträgt sie 8%, in den restlichen Bundesländern 9%.
Sparer und Investoren aus Bayern oder Baden Württemberg, die einer Konfession angehören, müssen ihre Kapitalerträge insgesamt zu 27,82% versteuern, Anleger aus anderen Bundesländern mit 27,99%.
Ist unser Beispielanleger also evangelisch und lebt in Berlin, müsste seine Kapitalerträge statt zu 26,375% zu 27,99% versteuern.
Für Fragen zur individuellen Versteuerung ihrer über iFunded erwirtschafteten Erträge sollten Anleger sich an ihre Steuerberater wenden.
Was Anleger in der Steuererklärung angeben müssen
In manchen Fällen müssen Kapitalerträge in der Steuererklärung (Anlage KAP) angegeben werden. Das gilt für Erträge wie:
- einem Depot oder Konto im Ausland
- von einer ausländischen Bank
- von der ausländischen Tochter einer deutschen Bank
Da inländische Banken die Steuer direkt ans Finanzamt abführen, müssen die Einkünfte hier nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Bei Nachrangdarlehen, wie sie von iFunded angeboten werden, müssen Anleger die Zinserträge selbst bei der Steuer angeben, da es sich nicht um partiarische Nachrangdarlehen handelt, bei denen eine Gewinnbeteiligung besteht.
Warum die Abgeltungsteuer eingeführt wurde
Die Abgeltungsteuer wurde 2009 von dem damaligen Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) eingeführt. Das Ziel war unter anderem, den Steuersatz im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger zu machen. Investoren sollten ihr Geld in Deutschland investieren und nicht wegen des höheren deutschen Steuersatzes im Ausland.
Abgeltungsteuer: Was die GroKo plant
Mittlerweile haben viele Staaten vereinbart, Steuerdaten untereinander auszutauschen. Es ist für Anleger deshalb schwieriger, Kapitaleinkünfte im Ausland zu verstecken. Die Große Koalition (GroKo) aus CDU und SPD plant daher, die Abgeltungsteuer für Zinserträge wieder abzuschaffen.
Auf Seite 69 im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es: “Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft.” Somit müssen die ohnehin mickrigen Einnahmen aus Zinsen künftig mit bis zu 45% zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Sobald der automatische Informationsaustausch mit dem Ausland klappt, soll das Vorhaben umgesetzt werden.
Dem Sondierungspapier der GroKo von 2018 zufolge soll die Abgeltungssteuer nur bei Zinserträgen fallen. Dividenden sollen von der neuen Regelung ausgenommen sein, da die Einnahmen der Unternehmen bereits versteuert werden mussten und folglich ohnehin nur ein Teil des Ertrags bei den Anlegern ankommt.