Bei einem Nachrangdarlehen wird grundsätzlich keine Grundschuld eingetragen. Handelt es sich bei dem Projekt um ein sogenanntes Fronting-Projekt kann eine Grundschuld als Sicherheit zu Gunsten der Anleger grundsätzlich dienen. Die konkrete Ausgestaltung der Sicherheitenstruktur hängt von dem jeweiligen Projekt und den damit verbundenen Risiken ab.

Wird eine Grundschuld eingetragen?
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