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Ausnahme zur Prospektpflicht auf dem Prüfstand
0 KommentareiFunded unterstützt die Einschätzung der Bundesregierung zu einer möglichen Regulierung des Crowdinvestings. Die Ausnahme zur Prospektpflicht bei Nachrangdarlehen bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro halten wir nicht für das geeignete Mittel, um Anleger zu schützen, wenngleich es den Plattformen das Geschäft auf Grund der geringeren Kosten für die Emittenten erleichtert und somit ein entscheidender Wachstumstreiber für Crowdfunding in Deutschland ist. Die Bundesregierung erwägt Immobilienfinanzierungen aus dem Anwendungsbereich des § 2a Vermögensanlagegesetz auszunehmen. Die Befreiung zur Prospektpflicht entfiele damit